Sitzung vom 9. Januar 2019

Erlass der Regierung zur Gewährung von Zuschüssen an privatrechtliche Arbeitgeber für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass der Regierung zur Gewährung von Zuschüssen in Höhe 4.896.000,- € an privatrechtliche Arbeitgeber für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Dekret vom 13. Dezember 2018 zur Festlegung des allgemeinen Ausgaben-haushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2019 wurde im Organisationsbereich 30, Programm 23, Zuweisung 33.02 ein Betrag in Höhe von 4.896.000 € vorgesehen.

Mit dem Regierungsbeschluss vom 13. Dezember 2018 sind 178,65 Vollzeitäquivalent ehemalige BVA-Stellen für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023 in projektgebundene AktiF-Stellen übernommen worden. Für diese Stellen wahrt der Arbeitgeber den AktiF-Übergangszuschuss, so lange sein Personal, das am 31. Dezember 2018 im Rahmen der BVA-Maßnahme beschäftigt ist, weiterhin dort arbeitet. Sollte eine Stelle frei werden, so kann der Arbeitgeber diese Stelle ersetzen. Die neue Person muss den AktiF, bzw. AktiF PLUS Zugangskriterien entsprechen und wird gemäß den projektgebundenen AktiF, bzw. AktiF PLUS Zuschüssen bezuschusst.

Mit diesen Mitteln werden ebenfalls einerseits zusätzliche neue projektgebundene AktiF-Stellen und andererseits allgemeine AktiF-Stellen bezuschusst. Während die projektgebundenen AktiF-Stellen von der Regierung genehmigt werden, eröffnen die allgemeinen AktiF-Stellen dem Arbeitgeber das Anrecht auf den Zuschuss, sobald der Arbeitnehmer im Besitz der entsprechenden AktiF-Bescheinigung ist.

Ferner wird das Geld für die Maßnahme „Beschäftigungsprämie für ältere Arbeitnehmer“ genutzt. Diese Maßnahme wird zum 31.12.2018 abgeschafft. Die am 31. Dezember 2018 beschäftigten Arbeitnehmer (10,62 VZÄ) werden bis zum Auslaufen ihrer einjährigen Förderdauer weiter bezuschusst.

In der Regierungssitzung vom 25. Oktober 2018 sind 16 VZÄ im Rahmen des Programms zur Beschäftigung von Jugendlichen im nichtkommerziellen Sektor und der Konvention zum ersten Arbeitsplatz um ein Jahr verlängert worden. Wenn Stellen im Rahmen der beiden Programme ab 2019 frei werden, so dürfen diese ausschließlich von Personen, die den AktiF- und AktiF-Plus Zugangskriterien entsprechen, innerhalb von sechs Monaten ersetzt werden. Das Stellenkontingent im Rahmen des Jugendbeschäftigungsprogramms reduziert sich automatisch um diese Stelle und das genehmigte Stellenkontingent im Rahmen der AktiF-Beschäftigungsförderung erhöht sich entsprechend.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft stellt zur Gewährung von Subventionen an Vereinigungen und privatrechtliche Einrichtungen im Zusammenhang mit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2019 insgesamt 4.896.000,- € zur Verfügung.

Diese Mittel werden aus den im Organisationsbereich 30, Programm 23, Zuweisung 33.02, des Haushaltes 2019 der Deutschsprachigen Gemeinschaft festgelegten Mitteln aufgebracht.

4. Gutachten:

Es wurde ein Gutachten bei der Finanzinspektion beantragt.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF Plus-Beschäftigungsförderung

Dekret vom 13. Dezember 2018 zur Festlegung des Allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2019;

Erlass der Regierung vom 28. September 2018 zur Ausführung des Dekrets vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF PLUS-Beschäftigungsförderung.