Sitzung vom 9. Januar 2019

Erlass der Regierung zur Genehmigung des Ausbildungsprogramms der Anlehre (AN01/2018)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Genehmigung des Ausbildungsprogramms der Anlehre (AN01/2018).

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Gemäß Artikel 34.7 des Erlasses der Regierung vom 4. Juni 2009 zur Festlegung der Ausbildungsbedingungen für mittelständische Lehrlinge und Ausbildungsbetriebe muss die Regierung das Ausbildungsprogramm der Anlehre genehmigen.

Am 22. Juni 2018, 11. September 2018 und 26. Oktober 2018 ließ uns das Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen (IAWM) Vorschläge zum Ausbildungsprogramm der Anlehre zukommen.

Die Kommission zur Anerkennung von Ausbildungen verfasste am 16. Juli 2018 ein Gutachten in Anwendung des Gesetzes vom 29. Juni 1983 über die Schulpflicht.

Auf Anfrage des IAWM und in Anlehnung an die Handhabe von anderen Behörden ist die Veröffentlichung des Ausbildungsprogramms als Anhang zum Regierungserlass im Staatsblatt nicht mehr vorgesehen. Das IAWM (Artikel 2 des Erlasses) wird jedoch aufgefordert, das Ausbildungsprogramm für die Lehrvertragsparteien und für Dritte jederzeit in seiner durch die Regierung genehmigten Fassung auf der Webseite des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen zu veröffentlichen. Die Lehrlingssekretariate müssen den involvierten Lehrvertragsparteien das Ausbildungsprogramm unmittelbar zur Kenntnis bringen.

Der Erlass tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und endet am 30. Juni 2020.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Die Gutachten der Kommission zur Anerkennung von Ausbildungen vom 16. Juli 2018 und der Juristen des Fachbereiches Lokale Behörden und Kanzlei vom 12. Dezember 2018 liegen vor.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 29. Juni 1983 über die Schulpflicht

Erlass der Regierung vom 4. Juni 2009 zur Festlegung der Ausbildungsbedingungen für mittelständische Lehrlinge und Ausbildungsbetriebe