Sitzung vom 18. Januar 2019

Konvention zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der V.o.G. Zentrum für Ostbelgische Geschichte zur Finanzierung der Tätigkeiten im Jahre 2019

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die Konvention zur Finanzierung der Tätigkeiten der V.o.G. Zentrum für Ostbelgische Geschichte für das Jahr 2019.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 24. November 2014 wurde die V.o.G Zentrum für Ostbelgische Geschichte, damals als Zentrum für Regionalgeschichte in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, gegründet.

Zweck der Vereinigung ist die Förderung der historischen Forschungsarbeit in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens.

Hierzu gehören alle Maßnahmen, die die Sicherung von Quellen aller Art unterstützen, die Aufarbeitung, Darstellung oder Publikation (schriftlich, audiovisuell, digital oder jede andere Ausdrucksform), die Vermittlung von historischen Forschungsergebnissen, die Koordinierung der Geschichtsarbeit in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zwischen allen direkt und indirekt betroffenen Akteuren sowie die regionale, überregionale und internationale Zusammenarbeit mit anderen historischen und wissenschaftlichen Einrichtungen.

Gemäß Konvention werden für das Jahr 2019 folgende 7 Projekte durchgeführt:

  • Band 6 – Regionalgeschichte in der DG

  • Filmische Zeitzeugensicherung

  • Erfassung, Sicherung und Digitalisierung von Quellen

  • Pflege und Ausbau der Webpräsenz

  • Ausstellungen

  • Jubiläum „100 Jahre Ostbelgien“

  • Erstellung einer Geschäftsordnung

Die Konvention dient ferner als Finanzierungsgrundlage der V.o.G. in 2019.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Zu Lasten des Organisationsbereiches 20, Programm 13, Zuweisung 33.12, „Subventionen im Bereich der Regionalgeschichte“, des Haushaltsjahres 2019 werden durch vorliegende Konvention Mittel in einer Gesamthöhe von 138.000,- Euro zur Finanzierung der V.o.G. vorgesehen.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 10. Januar 2019  liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 13. Dezember 2018 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des Allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2019