Sitzung vom 18. Januar 2019

Zuschuss an der Interkommunalen Vivias für das psychiatrische Pflegewohnheim – Jahreszuschuss 2019

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Interkommunalen Vivias (Psychiatrisches Pflegewohnheim) für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019.

Die Regierung gewährt der der Interkommunalen Vivias für das Psychiatrische Pflegewohnheim einen Zuschuss in Höhe von 1.168.489,38 EUR für das Jahr 2019 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Durch die 6. Staatsreform wird die Deutschsprachige Gemeinschaft ab dem 01.01.2019 zuständig für den Bereich der psychiatrischen Langzeitversorgung.

In diesem Rahmen übernimmt die Deutschsprachige Gemeinschaft ab dem 1. Januar 2019 die Bezuschussung des psychiatrischen Pflegewohnheims.

Ein neues Finanzierungsmodell wurde mit dem einzigen Träger in der Deutschsprachigen Gemeinschaft entwickelt.  Hierbei wurde ein analoges Verfahren zur Finanzierung der Wohn-und Pflegezentren für Senioren  gewählt. 

Vor diesem Hintergrund wurde vorliegende Vereinbarung zur Festlegung der inhaltlichen Schwerpunkte und Aufgaben getroffen. Die entsprechende föderale Finanzierungsgesetzgebung  wurde aufgehoben.

Die Vereinbarung tritt mit Wirkung vom 01.01.2019 in Kraft und endet am 31.12.2019.

Das Psychiatrische Pflegewohnheim (PPH) ist mit der allgemeinen multidisziplinären psychosozialen Betreuung und Pflege von Erwachsenen mit stabilisierter chronisch psychiatrischer Erkrankungen , die nicht fähig sind selbständig zu leben, beauftragt.

Das PPH bietet für Erwachsene eine Pflege und Wohnbetreuung an, bestehend aus psychologischen, sozialen, tagesstrukturierenden und medizinischen Angeboten.

Ziel der Betreuung ist es, entsprechend der Möglichkeiten und Fähigkeiten eines jeden Bewohners, größtmögliche Autonomie zu fördern und die weitere Stabilisierung des Krankheitsbildes zu begünstigen.

Die Bedürfnisse und die Anfragen des Bewohners werden in der Betreuung und Pflege berücksichtigt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr: 2019

Finanzstelle:    50.16

Finanzposition:                                                                    45.53

Zuschuss:       1.168.489,38 €

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 10. Januar 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlagen:

Dekret vom 4. Juni 2007 über die die psychiatrischen Pflegewohnheime

Königlicher Erlass vom 10. Dezember 1990 zur Festlegung der Regeln für die Bestimmung der Aufnahmekosten für Personen, die in einem psychiatrischen Pflegewohnheim aufgenommen sind

Königlicher Erlasses vom 10. Juli 1990 bezüglich der spezifischen Anerkennungsnormen für psychiatrische Pflegewohnheime

Vertrag 2019 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Vivias – Interkommunale Eifel