Sitzung vom 18. Januar 2019

Erlass der Regierung zur Festlegung des Zuschusses für das Jahr 2019 für die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) einen Zuschuss in Höhe von 250.669,- EUR für das Jahr 2019 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.
Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Seit dem 1. Januar 2009 findet das Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen Anwendung. Der Erlass der Regierung über die Jugendhilfe und den Jugendschutz wurde am 14. Mai 2009 verabschiedet. Im Rahmen des Dekrets der Jugendhilfe wurde die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) gemäß Artikel 22 als Jugendhilfeträger der stationären und ambulanten Hilfen anerkannt.

Am 12. Februar 2016 hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft einen Geschäftsführungsvertrag mit der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) für die Jahre 2016-2019 abgeschlossen. Dieser Geschäftsführungsvertrag wurde zuletzt am       20. August 2018 abgeändert.

Zu den Basisaufgaben der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) gehören:

  • die stationäre Aufnahme junger Erwachsener und Jugendlicher in einer sozialtherapeutischen Wohngemeinschaft;
  • die Organisation eines Treffpunkts für ehemalige Bewohner und andere Hilfesuchende;
  • die ambulante Betreuung junger Erwachsener und Jugendlicher, die den Anforderungen eigenständigen Lebens noch nicht gewachsen sind aber keine Wohngruppenbetreuung wünschen oder benötigen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr: 2019

Finanzstelle:   50.14

Finanzposition: 33.01

Zuschuss:       250.669,- EUR

Der Zuschuss für das Jahr 2019 beträgt 250.669,- EUR. Der Zuschuss wird zu 100 % als Zwölftel im Jahr 2019 gezahlt. Der monatlich auszuzahlende Betrag beläuft sich auf 20.889,- EUR für die Monate Januar bis November 2019 und auf 20.890,- EUR für den Monat Dezember 2019.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom  21. Dezember 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen;

Erlass der Regierung vom 14. Mai 2009 über die Jugendhilfe und den Jugendschutz;

Geschäftsführungsvertrag vom 12. Februar 2016 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.), zuletzt abgeändert durch den zweiten Nachtrag vom 20. August 2018.