Sitzung vom 31. Januar 2019

Zeitplan zur Erarbeitung des REK III

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vorschlag für den Zeitplan zur Erarbeitung des REK III.

Der Ministerpräsident wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Erarbeitung des dritten Umsetzungsprogramms des Regionalen Entwicklungskonzepts „Ostbelgien leben 2025" (REK III) basiert auf vier Säulen:

  1. Säule 1: REK-Thesenpapier: das REK-Thesenpapier wurde im August 2018 verabschiedet. Seine 31 Projektvorschläge bilden die inhaltliche Grundlage der Erarbeitung des REK III.
  2. Säule 2: Gesammelte Stellungnahmen der organisierten Zivilbevölkerung:  rund 170 Vertreter der organisierten Zivilbevölkerung Ostbelgiens wurden gebeten, die 31 Projektvorschläge des REK-Thesenpapiers bis Mitte Januar 2019 schriftlich zu kommentieren. 
  3. Säule 3: Gesammelte Ergebnisse des Bürgerdialogs

Im Zuge der Erarbeitung des REK III finden auf drei Ebenen verschiedene Formen des Bürgerdialogs statt:

  • Bürgergespräche in Sankt Vith und Eupen (Februar 2019)
  • Online-Kommentierung der 31 Projektvorschläge des REK-Thesenpapiers (Januar-März 2019)
  • Beteiligung der ostbelgischen Jugend (März 2019)
  1. Säule 4: Beiträge der zentralen Regionalentwicklungsakteure zum Regionalen Entwicklungskonzept

Neben Ministerium und Regierung sollen sich auch die zentralen Regionalentwicklungsakteure des Standorts durch die Definition eines eigenen Beitrags an der Umsetzung des Leitbilds „Ostbelgien leben 2025" beteiligen.

Der in der Anlage dieser Note übermittelte Fahrplan präzisiert die Vorgehensweise zur Erarbeitung des REK III sowie zum Druck des fünften Bandes des Regionalen Entwicklungskonzepts.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine unmittelbaren Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft.