Sitzung vom 31. Januar 2019

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 26. November 2015 zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 26. November 2015 zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Mit dem Erlass der Regierung vom 26. November 2015 wurde Frau Marianne Müller als eine der vier Vertreter der überberuflichen Arbeitgeberorganisationen mit Sitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft in den Verwaltungsrat des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft bestellt.

Mit dem Schreiben vom 24. November 2017 hat Frau Müller mitgeteilt, dass sie ihr Mandat niederlegt.

Mit dem Schreiben vom 27. Dezember 2017 hat die Beschäftigungsministerin den Arbeitgeberverband in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens VoG – AVED mit dem Verweis auf Artikel 6 §§3-5 bis des Dekretes vom 17. Januar 2000 angeschrieben und gebeten, innerhalb von zwei Monaten (Art. 7 §3 des Dekretes), zwei neue Kandidatenvorschläge mitzuteilen.

Die überberuflichen Arbeitgeberorganisationen mit Sitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben keinen Kandidatenvorschlag eingereicht. Folglich hat die Beschäftigungsministerin, gemäß Artikel 7 §3.1, mit dem Schreiben vom 10. April 2018 dieses vakante Mandat für ein Jahr als verfallen notifiziert. Diese Sperrfrist endet am 27. Februar 2019.

Mit dem Schreiben vom 14. November 2018, hat die Beschäftigungsminister die überberuflichen Arbeitgeberorganisationen mit Sitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft gebeten, innerhalb von zwei Monaten neue Kandidatenvorschläge einzureichen.

Mit dem Schreiben vom 8. Januar 2019 schlägt die Mittelstandsvereinigung St. Vith folgende zwei Kandidaten vor:

  • Herrn Olivier Schmatz und

  • Frau Karin Wiesemes.

Die Mittelstandsvereinigung präferiert die Einsetzung von Herrn Schmatz.

Durch das Programmdekret 2008 (BS 9.9.2008) wurde Artikel 6 § 4 des Dekretes vom 17. Januar 2000 zur Schaffung eines Arbeitsamtes in der Deutschsprachigen Gemeinschaft abgeändert, so dass seit dem 19. September 2008 die stimmberechtigten Mitglieder des Verwaltungsrates des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft nicht mehr als zwei Drittel gleichen Geschlechts sein dürfen.

Durch die aktuelle Geschlechterverteilung werden beide Kandidatenvorschläge der 2/3 Klausel gerecht. Es wird vorgeschlagen, dass Herr Schmatz in den Verwaltungsrat ab dem 28. Februar 2019 bestellt wird.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 17. Januar 2000 zur Schaffung eines Arbeitsamtes in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.