Sitzung vom 29. August 2019

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 6. November 2014 zur Bestellung der Regierungskommissare für das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 6. November 2014 zur Bestellung der Regierungskommissare für das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Artikel 88 §1 des Dekrets vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft sieht folgendes vor: „Die Einrichtung öffentlichen Interesses unterliegt der Aufsicht der zuständigen Minister und des Haushaltsministers. Die Aufsicht des Haushaltsministers betrifft alle Entscheidungen, die finanzielle oder haushaltsmäßige Auswirkungen haben.

Die Aufsicht erfolgt mittels eines oder mehrerer Regierungskommissare, die von der Regierung auf Vorschlag der zuständigen Minister und des Haushaltsministers bezeichnet werden.

Für jeden Regierungskommissar kann die Regierung einen Stellvertreter bezeichnen, der im Fall einer Verhinderung die Aufgaben des Regierungskommissars wahrnimmt.“

Das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist gemäß Artikel 87 §2 Nummer 6 des Dekrets vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und Artikel 6 Absatz 2 des Sonderdekrets vom 20. Januar 2014 zur Gründung eines Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen eine Einrichtung öffentlichen Interesses. Hierdurch unterliegt es der Aufsicht durch den Fachminister einerseits und den Haushaltsminister andererseits. Letzter verfügt ebenfalls über die Möglichkeit einen Regierungskommissar, „Delegierter des Haushaltsministers“ genannt, in den Verwaltungsrat zu entsenden.

Im Erlass vom 6. November 2014 zur Bestellung der Regierungskommissare für das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen soll die Wortfolge „Herr Edgar Schlossmacher“ durch die Wortfolge „Herr Joseph Burtscheidt“ ersetzt werden. Dadurch wird Herr Joseph Burtscheidt zum Delegierten des Haushaltsministers beim Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bestellt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Sonderdekret vom 20. Januar 2014 zur Gründung eines Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen

  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft