Sitzung vom 6. Februar 2020

Verlängerung des Geschäftsführungsvertrags 2015-2019 für das Jahr 2020 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die Verlängerung des Geschäftsführungsvertrags 2015-2019 für das Jahr 2020 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird beauftragt, dem Parlament die Vertragsverlängerung zur Zustimmung zu unterbreiten.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Gemäß Artikel 4 des Dekretes vom 17. Januar 2000 erfolgt die Durchführung der Aufgaben des Arbeitsamtes gemäß einem Geschäftsführungsvertrag, der zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Arbeitsamt vereinbart wird.

Der Geschäftsführungsvertrag wurde für den Zeitraum 2015 - 2019 abgeschlossen.

In ihrer Sitzung vom 29. August 2019 hat die Regierung beschlossen, alle bestehenden Geschäftsführungsverträge um ein weiteres Jahr bis Ende 2020 zu verlängern.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Mit ihrem Schreiben vom 29. Juli 2019 teilte die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien dem Arbeitsamt im Auftrag der Regierung mit, dass die Ursprungsdotation des Arbeitsamtes für das Haushaltsjahr 2020 im Vergleich zur Ursprungsdotation 2019 um 372.000 € auf 6.888.000 Euro erhöht wird. Mit diesen 372.000 € können zwei Psychologen angeworben werden und das Ausbilder-Personal, das derzeit noch auf Grundlage der Gehaltsskalen entlohnt wird, wie sie im Erlass der Regierung vom 28. Dezember 1994 festgelegt sind,  unter Vorbehalt einer juristischen Machbarkeitsprüfung im Laufe des Haushaltsjahres 2020 in den Anwendungsbereich des Erlasses der Regierung vom 17. Juli 2003 zur Bestimmung der Rechtsposition des unter Arbeitsvertrag eingestellten Personals des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und bestimmter Einrichtungen Öffentlichen Interesses übernommen werden.

Zusätzlich zu den 6.888.000 Euro gewährt die Deutschsprachige Gemeinschaft dem Arbeitsamt einen Zuschuss in Höhe von maximal 28.000 Euro zur Kofinanzierung des Interreg Projektes „YouRegion“. Das Arbeitsamt muss die entstanden Kosten jährlich belegen. Sollte der Zuschuss nicht vollständig belegt werden können, so wird die Differenz mit dem Zuschuss fürs Folgejahr verrechnet.

Die Auszahlung der Dotation des Arbeitsamtes erfolgt über HH 2020 – OB 30 – Pr. 23 – Zuw. 41.40.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 23. Januar 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 57, Artikel 104, §1 und Artikel 105;
  • Dekret vom 17. Januar 2000 zur Schaffung eines Arbeitsamtes in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 4;
  • Gschäftsführungsvertrag vom 11. April 2016 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Arbeitsamt für die Jahre 2015–2019.