Sitzung vom 4. Juni 2020

Entwurf eines Abkommens zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Tourismusagentur Ostbelgien (TAO) zur Regelung der Übertragung von Mitteln im Rahmen des europäischen Leader Programms für das Leader Kooperationsprojekt „Panoramatafeln“ der lokalen Aktionsgruppen „Zwischen Weser und Göhl“ und „100 Dörfer, 1 Zukunft“

1. Beschlussfassung:

Die Regierung stimmt dem Abkommen zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Tourismusagentur Ostbelgien (TAO) zur Regelung der Übertragung von Mitteln im Rahmen des europäischen Leader Programms für das Leader Projekt „Panoramatafeln“ der lokalen Aktionsgruppen (LAG)  „Zwischen Weser und Göhl“ und „100 Dörfer, 1 Zukunft“ zu.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Lokale Aktionsgruppen (LAG) „100 Dörfer, 1 Zukunft“ und „Zwischen Weser und Göhl“ haben jeweils eine lokale Entwicklungsstrategie für die Leader-Förderperiode 2014-2020 entwickelt und bei der Regierung der Wallonischen Region eingereicht.

Am 29. Oktober 2015 hat die Regierung der Wallonischen Region die LAG „100 Dörfer, 1 Zukunft“ nach der ersten Auswahlrunde angenommen und ihre lokale Entwicklungsstrategie genehmigt.

Am 14. Juli 2016 hat die Regierung der Wallonischen Region die LAG „Zwischen Weser und Göhl“ nach der zweiten Auswahlrunde angenommen und damit ihre lokale Entwicklungsstrategie genehmigt.

Der EU-Leader-Fond sieht eine Reservierung von mindestens 10% des LAG Gesamtbudgets für Kooperationsprojekte – sowohl transnationale als auch internationale – vor.

Am 28.06.2019 reichten beide LAGs gemeinsam einen Projektantrag bei der „Direction des Programmes Européens“ der Wallonischen Region ein. Das Projekt hatte die Zustimmung der LAG-Verwaltungsräte am 19.06.2019 (100 Dörfer, 1 Zukunft) und am 20.06.2019 (Zwischen Weser und Göhl) erhalten.

Am 09.07.2019 hat der Fachbereich Sport, Medien und Tourismus in Konzertierung mit der zuständigen Ministerin das Projekt gutgeheißen und der „Direction des Programmes Européen“ seine Entscheidung mitgeteilt.

Am 30.04.2020 hat die Regierung der Wallonischen Region – auf Basis der Empfehlung des Leader-Auswahlkomitees vom 21.02.2020 – das Projekt genehmigt. Sie hat ebenfalls zugestimmt, dass Ausgaben für die Projektumsetzung ab dem 1. Dezember 2019 annehmbar sind.

Die Direktorin der TAO, Frau Sandra de Taeye, hat die Zustimmung der TAO zur Finanzierung des Projektträger-Anteils von 10% schriftlich mitgeteilt.

Die Deutschsprachige Gemeinschaft übernimmt eine Teilfinanzierung über einen Gesamtbetrag in Höhe von 27.804,60 € in den Jahren 2020 bis 2022. Dieser Betrag stellt 51,3 % der voraussichtlichen Ausgaben dar. Weitere 38,7 % leistet die Europäische Union, während 10% vom Projektträger, in diesem Fall der TAO, aufzubringen sind.

Die Finanzbelege werden im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft von einer dazu bestimmten Person überprüft. Vor Ort prüft eine andere Person aus dem Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Belege stichprobenartig.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Zuwendung in Höhe von 27.804,60 EUR (siebenundzwanzigtausendachthundertvier Euro und sechzig Cent) geht zu Lasten der Haushalte 2020, 2021 und 2022 OB 40, Programm 17, Zuweisung 33.26.

 

DG-Anteil (51,3 %)

2019

2020

2021

2022

Total

Personal

641,26 €

6.156,00 €

6.027,76 €

2.565,00 €

15.390,02

Funktionskosten

89,78 €

861,84 €

843,88 €

359,10 €

2.154,60 €

Aktionen

1.898,10 €

3.231,90 €

3.078,00 €

2.052,00 €

10.260,00 €

Gesamt

2.629,13 €

10.249,74 €

9.949,64 €

4.976,10 €

27.804,60 €

 

Die Beträge werden der TAO in Form eines Zuschusses überwiesen und wie folgt über die vier Haushaltsjahre verteilt:

2019

2.629,13 €

2020

10.249,74 €

2021

9.949,64 €

2022

4.976,10 €

 

Die Beträge der Jahre 2019 und 2020 werden addiert und nach Unterzeichnung des beigefügten Abkommens zur Verfügung gestellt.

4. Gutachten:

  • Das Gutachten des Finanzinspektors vom 27. Mai 2020 liegt vor.
  • Das Einverständnis des für den Haushalt zuständigen Ministers vom 29. Mai 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates
  • Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
  • Genehmigung der Europäische Kommission vom 20. Juli 2015, betreffend die Wallonische Strategie zur Nachhaltigen Entwicklung