Sitzung vom 17. September 2020

Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder des für die Beamten des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft zuständigen Widerspruchsausschusses

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder des für die Beamten des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft zuständigen Widerspruchsausschusses.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Infolge von mehreren pensionsbedingten Abgängen sowohl auf Ebene des Arbeitsamtes wie auch auf Ebene der Vertreter der repräsentativen Gewerkschaftsorganisationen wurde dem Verwaltungsrat des Arbeitsamtes in seiner Sitzung vom 16. Juni 2020 seitens der Verwaltung ein angepasster Vorschlag zur Zusammensetzung des Widerspruchausschusses unterbreitet.

In Bezug auf die Bezeichnung der Vertreter der für das Arbeitsamt repräsentativen Gewerkschaftsorganisationen nahm der Verwaltungsrat des Arbeitsamtes den Ersatzvorschlag zur Kenntnis.

In Bezug auf die Bezeichnung von statutarischen Personalmitgliedern hieß der Verwaltungsrat des Arbeitsamtes den Vorschlag der Verwaltung gut.

Mit dem Schreiben vom 16. Juni 2020 bittet das Arbeitsamt die Regierung die vorgeschlagenen Personen als Mitglieder des für die Beamten des Arbeitsamtes zuständigen Widerspruchsausschusses zu bestellen.

Den Vorsitz des Widerspruchsausschusses führt weiterhin Herr Robert Nelles, Geschäftsführender Direktor. Bei Disziplinarverfahren übernimmt Frau Nathalie Cormann, Richterin, den Vorsitz.

Bei den übrigen Mitgliedern handelt es sich zur Hälfte um statutarisches Personal des Arbeitsamtes und zur Hälfte um Vertreter der repräsentativen Gewerkschafts­organisationen

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutsch-sprachigen Gemeinschaft, Artikel 102 §1 Absatz 1;
  • Dekret vom 17. Januar 2000 zur Schaffung eines Arbeitsamtes in der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
  • Erlass der Regierung vom 7. Juni 2001 zur Organisation der Einrichtungen öffentlichen Interesses der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten dieser Einrichtungen, Artikel 2;