Sitzung vom 1. Oktober 2020

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 31. Oktober 2019 zur Bestellung der Mitglieder des Medienrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 31. Oktober 2019 zur Bestellung der Mitglieder des Medienrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Dekret vom 27. Juni 2005 über die audiovisuellen Mediendienste und die

Kinovorstellungen sieht in Titel 5 die Schaffung eines Medienrates für die Deutschsprachige Gemeinschaft vor. Die Mitglieder des Medienrates werden für eine Zeitperiode von vier Jahren ernannt.

Aufgrund von verschiedenen schriftlichen Mitteilungen der im Medienrat vertretenen Mitgliedsorganisationen müssen einige Personen im Erlass vom 31. Oktober 2019 durch andere Personen ersetzt werden oder Mitgliedsorganisationen, die ihren Dienst eingestellt haben, gestrichen werden.

Der einzige anerkannte Lokalsender hat seinen Sendebetrieb Ende 2020 dauerhaft eingestellt. Die für Lokalsender vorgesehene Vertretung in der Gutachtenkammer ist somit vakant.

Orange Belgium als angemeldeter Anbieter von elektronischen Kommunikationsnetzen und –diensten, hat uns mitgeteilt dass das bisherige Ersatzmitglied das Unternehmen verlassen hat und daher eine neue Person vorgeschlagen wird.

Die SA Nethys hat ihren Geschäftsbereich "VOO" 2019 in die S.A. VOO eingebracht hat und folglich alle Rechte und Pflichten der SA Nethys auf die S.A. VOO übertragen. Außerdem schlägt VOO S.A., als angemeldeter Anbieter von elektronischen Kommunikationsnetzen und –diensten, zwei neue Personen als Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gutachtenkammer des Medienrates vor.;

Die VoG Offener Kanal hat mitgeteilt, ihren Sendebetriebe Ende des Jahres 2020 einzustellen und zieht daher seinen Vertreter aus der Gutachtenkammer des Medienrates zurück.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Medienrat erhält eine jährliche Dotation über einen nominellen Haushaltsposten im Organisationsbereich 40 und im Programm Medien, darüber hinaus erhalten die Mitglieder der Beschlusskammer eine jährliche Entschädigung und die Mitglieder der Gutachtenkammer des Medienrates, die an Sitzungen teilnehmen Anwesenheits- und Fahrtentschädigungen gemäß den von der Regierung festgelegten Bedingungen.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft;
  • Dekret vom 27. Juni 2005 über die audiovisuellen Mediendienste und die Kinovorstellungen