Sitzung vom 8. Oktober 2020

Bekanntmachung zur Ausschreibung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die Konzeption, Entwicklung und Einführung eines multifunktionalen Schulverwaltungsprogramms zur Unterstützung der Schulen und des öffentlichen Bildungsauftrags im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die Bekanntmachung zur Ausschreibung eines Dienstleistungsauftrags mittels europäischer Ausschreibung mit Verhandlungsverfahren über die Konzeptionierung, Entwicklung und Einführung eines multifunktionalen Schulverwaltungsprogramms zur Unterstützung der Schulen und des öffentlichen Bildungsauftrags im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung dieses Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft sucht für die Verwaltung der Schulen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie für die Verwaltung des Unterrichtswesens im Ministerium ein gemeinsam zu nutzendes System. Zum einen um die Schul-, Schüler-, Lehrer- und Unterrichtsverwaltung in den Schulen zu verbessern sowie zum anderen die Schülerinformationen und Lehrerinformationen mit deren Anwesenheiten, Unterrichtsfächern und Historie leichter zu administrieren. Darüber hinaus besteht innerhalb der Schulen dringender Bedarf, ihre jeweiligen Schulverwaltungsprogramme an die umfangreichen Aufgaben und an die Erfordernisse einer modernen, digitalen Schulleitung anzupassen. Die bislang eingesetzten Programme genügen nicht mehr oder nur noch teilweise diesen Anforderungen. 

Gefordert ist ein modernes und digitales Schulverwaltungsprogramm, das vollständige Informationen zu allen Schülern liefert. Es soll nützliche Funktionalitäten zum Verwaltungsgeschehen bereitstellen oder über Schnittstellen einbinden. Das Programm soll die Möglichkeit bieten gängige interaktive, webbasierte Unterrichtsplattformen über Schnittstellen gebrauchen zu können (z.B. O365, oder Moodle) die es den Nutzern ermöglicht, auch virtuell Unterrichte zu gestalten und zusammen in medienunterstützten pädagogischen Projekten zu arbeiten. Durch die einerseits strikte Trennung der einzelnen Schulen, aufgrund ihrer Betreuung durch unterschiedliche Trägerschaft, und anderseits der trägerübergreifenden Verantwortung des MDG ist eine hierarchische Rechtesteuerung von großer Bedeutung. 

Zu diesem Zweck sucht das MDG einen kompetenten Projektpartner, der bei der Entwicklung und Einführung eines nutzerfreundlichen Schulverwaltungsprogramms mitwirkt und diese Infrastruktur betreut und supportet.

3. Finanzielle Auswirkungen:

  • Eine Schätzung zu den Einführungskosten ist abhängig von der Modularität, dem Umfang des Produktportfolio sowie der Schnittstellenkomptabilität des ausgewählten Produkts und daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht aussagekräftig.

  • Die jährlichen Funktionskosten werden zwischen 200.000.-€ und 250.000.-€ geschätzt.

  • Ab 2021 wird ein zusätzlicher Mitarbeiter für die Betreuung, Helpdesk und Weiterentwicklung des Programms als Bindeglied zwischen den Anwendern in den Schulen und dem Anbieter des Programms benötigt.

  • Die Ausgaben gehen zu Lasten der Haushaltsposten 20.02-12.11 und 70.26-74.22

4. Gutachten:

Positives Gutachten des Finanzinspektors vom 29.09.2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge

  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen

  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen

  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Einführung der allgemeinen Ausführungsregeln der öffentlichen Aufträge

  • Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO).

  • Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates.

  • Gesetz vom 8. Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten.

  • Gesetz vom 3. Dezember 2017 zur Schaffung einer Datenschutzbehörde.