Sitzung vom 29. Oktober 2020

Geschäftsführungsvertrag 2021 - 2024 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Entwurf des Geschäftsführungsvertrages 2021-2024 mit dem Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird beauftragt, dem Verwaltungsrat des Arbeitsamtes den Geschäftsführungsvertrag zur Verabschiedung vorzulegen.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird beauftragt, dem Parlament den Geschäftsführungsvertrag zur Genehmigung vorzulegen.

2. Erläuterungen:

Gemäß Artikel 4 des Dekretes vom 17. Januar 2000 erfolgt die Durchführung der Aufgaben des Arbeitsamtes gemäß einem Geschäftsführungsvertrag, der zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Arbeitsamt vereinbart wird.

Der Geschäftsführungsvertrag wird für den Zeitraum einer Legislaturperiode abgeschlossen. Der Geschäftsführungsvertrag muss dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft vor seiner Unterzeichnung zur Genehmigung vorgelegt werden.

Der Geschäftsführungsvertrag beinhaltet:

  • die Angaben über die von der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Verfügung gestellten Mittel;
  • die Angaben des Arbeitsamtes zu den quantitativen und qualitativen Zielen, zu den Fristen und zu den erforderlichen Mitteln für die Wahrnehmung seiner Aufgaben.

Vorliegender Geschäftsführungsvertrag beschreibt einerseits die vom Arbeitsamt zu erbringenden Leistungen und deren Bewertung und andererseits die von der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft in der Geschäftsperiode zugesagten Finanzmittel, deren Aufteilung und Zahlungsmodalitäten, und den Personalkader sowie die einzuhaltenden Rechte und Pflichte beider Vertragsparteien.

Mit der Umsetzung des Geschäftsführungsvertrags verfolgen die Regierung und das Arbeitsamt folgende übergeordneten Ziele:

  • Die Unterstützung aller Arbeitssuchenden, unabhängig von ihrer Leistungsfähigkeit und von ihrem Leistungsstatut, bei der Suche nach einer vollwertigen Beschäftigung.
  • Die Aktivierung der erwerbslosen Bevölkerung.
  • Die Unterstützung bei der Berufswahlvorbereitung und Berufsorientierung, unter anderem für Jugendliche und Schüler.
  • Die Unterstützung der Arbeitgeber bei der Suche nach geeignetem Personal, ggf. mittels geeigneter Ausbildungswege.
  • Die Förderung des Innovationsgeistes im Umfeld schwieriger Skaleneffekte, zu verstehen ist u.a. eine sinnvolle Verknüpfung von alten und neuen Zuständigkeiten.
  • Die Förderung der Aus- und Weiterbildung von Arbeitsuchenden und Arbeitnehmern.

Der Geschäftsführungsvertrag beinhaltet die folgenden Leistungsbeschreibungen:

  1. die Basisaufgaben des Arbeitsamtes

Diese erste Leistungsbeschreibung fasst zunächst die übergeordneten Normen im Bereich der Beschäftigungspolitik zusammen. Bei allen Tätigkeiten und der Umsetzung betrachten die Vertragsparteien die in Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) vom 10. Dezember 1948 und die in Artikel 23 der belgischen Verfassung vorgeschriebenen Grundrechte als Maßstab für ihr Handeln.

Der zweite Teil dieser Leistungsbeschreibung beschreibt die dekretalen Aufgaben sowie die verschiedenen Dienstleistungen des Arbeitsamtes.

Die Aufgaben des Arbeitsamtes sind im Dekret vom 17. Januar 2000 zur Schaffung eines Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft festgeschrieben.

Im Bereich der Betreuung und Vermittlung gewährleistet das Arbeitsamt zum einen die Eintragung, Beratung und Betreuung von Arbeitsuchenden und zum anderen die Stellenvermittlung und Unternehmensberatung. Jede Person, die auf der Suche nach einer Arbeitsstelle ist, kann sich zur Beratung, Betreuung und Vermittlung an das Arbeitsamt wenden. Darüber hinaus unterstützt und berät das Arbeitsamt Arbeitgeber bei der Suche nach passenden Arbeitnehmern.

Das Arbeitsamt bietet Dienstleistungen rund um das Thema der Berufswahl und berufliche (Neu)Orientierung an, sowohl für Jugendliche als auch für Arbeitsuchende und Arbeitnehmer.

Das Arbeitsamt bietet Arbeitsuchenden Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an. Außerdem kann das Arbeitsamt Unternehmen zur Förderung der Weiterbildung von Arbeitnehmern beraten und mit Ausbildungsbeihilfen unterstützen.

Seit dem 1. Januar 2016 ist das Arbeitsamt für die Kontrolle der aktiven und passiven Verfügbarkeit der verpflichtend eingetragenen Arbeitsuchenden zuständig.

Neben den Dienstleistungen und Angeboten für Arbeitsuchende, Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist auch die interne Organisation ein wichtiger Bestandteil für das Funktionieren des Arbeitsamtes. Zu den Aufgabenbereichen gehören beispielsweise die Finanzen und die Buchhaltung, die Personal- und Sachverwaltung, die Kommunikation und die Informatik. Weitere Aufgaben sind die Personalentwicklung und die Bearbeitung juristischer Angelegenheiten. Zudem wird der Arbeitsmarkt mit dem Ziel ein aussagekräftiges Bild zu Angebot und Nachfrage zu erstellen, analysiert.

  1. die besonderen Projekte

Als wichtiger Akteur der ostbelgischen Beschäftigungspolitik ist das Arbeitsamt eng in die Arbeiten im Rahmen des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) und des Laufenden Arbeitsprogramms (LAP) eingebunden. Das Arbeitsamt beteiligt sich als Partner an den Arbeiten und der Umsetzung der Reformprozesse, die im Rahmen der ostbelgischen Beschäftigungspolitik sowie der REK- und LAP-Projekte angestoßen werden.

Die Mitarbeit im Rahmen des REK III – Projektes „Vermittlung aus einer Hand“ sollte hervorgehoben werden. Das Arbeitsamt wird, als einer der wichtigsten Akteure der ostbelgischen Beschäftigungspolitik, in allen Phasen des Projektes sein Fachwissen und seine Expertise zur Verfügung stellen und sich aktiv an der Gestaltung und Umsetzung der Projektziele beteiligen. Die Reformbemühungen des Projektes „Vermittlung aus einer Hand“ werden sich wie ein roter Faden durch die Laufzeit des vorliegenden Geschäftsführungsvertrags ziehen und alle Aufgabenbereiche, ob Basisaufgaben oder die besonderen Projekte tangieren und beeinflussen.

Die Ausführung des Geschäftsführungsvertrags wird im Rahmen eines jährlichen Begleitausschusses evaluiert. Die Umsetzung der einzelnen Aufgaben wird bewertet.

Die Integration von Arbeitsuchenden in eine vollwertige Beschäftigung sowie die Stellenbesetzungsquote werden jährlich analysiert und bewertet. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Entwicklung der Integration der folgenden Zielgruppen gelegt:

  • junge Arbeitsuchende unter 25 Jahre,
  • ältere Arbeitsuchende,
  • Langzeitarbeitsuchende,
  • niedrig qualifizierte Arbeitsuchende,
  • Personen mit Migrationshintergrund.

Zudem wird die Betreuung der PMS-Kunden und der nicht mobilisierbaren Arbeitsuchenden jährlich evaluiert.

Ferner wird die Nutzung der verschiedenen Instrumente (AktiF, Freistellungen, Prämie und Fahrtkostenentschädigung, LBA, Betriebsbeihilfen,…) genauer betrachtet.

Anhand von Kunden- und Mitarbeiterbefragungen wird die Qualität der Dienstleistungen bewertet und kontinuierlich verbessert. Neben der Zufriedenheit der Kunden bei der Integration in eine vollwertige Beschäftigung und der Nutzung der verschiedenen Instrumente wird auch die Zufriedenheit der Schüler und Jugendlichen im Rahmen der Berufsorientierung sowie der Unternehmen und Betriebe bei der Suche nach Arbeitskräften regelmäßig bewertet.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Zur Durchführung der im vorliegenden Geschäftsführungsvertrag definierten Aufgaben und Leistungen erhält das Arbeitsamt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel folgende jährlichen Dotationen:

 

 

2021

2022

2023

2024

200N+4

A Allgemeine Dotation

7.203.000 €

7.293.038 €

7.384.200 €

7.476.503 €

7.569.959 €

B Dotation für Investitionsausgaben

265.000 €

265.000 €

265.000 €

265.000 €

265.000 €

TOTAL

7.468.000 €

7.558.038 €

7.649.200 €

7.741.503 €

7.834.959 €

 

Für die Umsetzung neuer rekurrenter Aufgaben, die nicht im vorliegenden Geschäftsführungsvertrag aufgeführt sind und die gegebenenfalls im Laufe der Umsetzung des Geschäftsführungsvertrages in Angriff genommen werden können und für die gegebenenfalls zusätzliche finanzielle Mittel erforderlich sind, entscheidet die Regierung nach Gutachten des Begleitausschusses. Diese sind Bestandteil spezifischer Nachträge zwischen der Regierung und dem Arbeitsamt.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 23. Oktober 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 17. Januar 2000 zur Schaffung eines Arbeitsamtes in der Deutschsprachigen Gemeinschaft