Sitzung vom 29. Oktober 2020

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 29. März 2018 zur Bestellung der Mitglieder der Einspruchskammer für das Gemeinschaftsunterrichtswesen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 29. März 2018 zur Bestellung der Mitglieder der Einspruchskammer für das Gemeinschaftsunterrichtswesen.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Einspruchskammer des Gemeinschaftsunterrichtswesens befasst sich mit Einsprüchen von Personalmitgliedern gegen eine Entlassung aufgrund einer Unvereinbarkeit, gegen einen Beurteilungs- bzw. Bewertungsbericht, gegen eine vorzeitige Entlassung oder gegen eine Disziplinarstrafe. Die einzelnen Fälle sind im Königlichen Erlass vom 22. März 1969 zur Festlegung des Statuts der Personalmitglieder des Gemeinschaftsunterrichtswesens angeführt.

Da Frau Petra Schmitz, die derzeit in der Einspruchskammer als Vertreterin des Schulträgers (Ersatzmitglied) bezeichnet ist, seit dem 1. September 2020 nicht mehr Personalmitglied des Gemeinschaftsunterrichtswesens, sondern des offiziellen subventionierten Unterrichtswesens ist, wird vorgeschlagen, sie durch Herrn Boris Cremer, Fachbereichsleiter am Zentrum für Förderpädagogik, zu ersetzen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 13. Oktober 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 22. Juni 1964 über das Statut der Personalmitglieder des staatlichen Unterrichtswesens, Art. 1 Absatz 1, zuletzt abgeändert durch den Königlichen Erlass Nr. 456 vom 10. September 1986, Artikel 2, abgeändert durch das Gesetz vom 18. Februar 1977, Artikel 6 Absatz 1, abgeändert durch das Gesetz vom 6. Juli 1970 und durch das Dekret vom 11. Mai 2009, und Artikel 6 Absatz 2

Königlicher Erlass vom 22. März 1969 zur Festlegung des Statuts der Personalmitglieder des Gemeinschaftsunterrichtswesens, Artikel 134 §1 Absatz 3, ersetzt durch das Dekret vom 26. Juni 2006

Erlass der Regierung vom 2. Mai 2007 zur Einsetzung der Einspruchskammer für das Gemeinschaftsunterrichtswesen