Sitzung vom 19. November 2020

Organisationsanalyse: Optimierungspotenziale in der Verbraucherschutzzentrale VoG (VSZ)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Beschluss zur Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags „Organisationsanalyse: Optimierungspotenziale in der Verbraucherschutzzentrale VoG (VSZ)“.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Auf Grundlage der Auswertung des „best and final offers“ Angebotes anhand der im Lastenheft beschriebenen Zuschlagskriterien wird der Anbieter BDO Advisory, société coopérative à responsabilité limitée (SCRL) mit der Durchführung der Organisationsanalyse der Verbraucherschutzzentrale VoG, entsprechend der im Lastenheft formulierten Auftragsbeschreibung beauftragt.

Aufgrund der Anpassung des Angebotes, welches zusätzlich die Befragung der Bürger der Deutschsprachigen Gemeinschaft beinhaltet, sowie der gründlichen Überprüfung und schriftlichen Analyse, kann der vorgegebene Zeitplan des Anbieters nicht eingehalten werden. Der Fachbereich sieht den realistischen Beginn der Organisationsanalyse Ende des Monats November bzw. Anfang des Monats Dezember des Jahres 2020.

Angesichts der Tatsache, dass die Verbraucherschutzzentrale VoG in ihren Schreiben und Versammlungen auf finanzielle Schwierigkeiten und auf die Überlastung ihres Personals seit mehreren Jahren hinweist und die Situation sich im Jahr 2019 weiter zugespitzt hat, hat die Regierung am 28. Mai 2020 und am 17. September 2020 entschieden, einen externen Organisationsberater mit der Organisationsanalyse der VSZ VoG zu beauftragen.

Das Ziel dieser Organisationsanalyse ist die Dienstleistungen der VSZ VoG weiter zu verbessern und den Einsatz der finanziellen und personellen Mittel zu optimieren. Dies soll durch Qualitätssicherung, Kundenorientierung, Prozessoptimierung und Optimierung der Effektivität erreicht werden.

Um Optimierungspotenziale aufzuspüren, hat sich der geschulte und unabhängige Blick professioneller und erfahrener Organisationsberater bewährt.

Das Lastenheft zu diesem Auftrag sieht in einem ersten Schritt vor, den Ist-Zustand zu erfassen und durch eine kritische Analyse zu beleuchten. Das Lastenheft sieht ebenfalls die Erarbeitung von konkreten Handlungsempfehlungen und ersten Umsetzungsvorschlägen vor.

Das Lastenheft wurde am 21. September 2020 über die Plattform „e-Procurement“ der Föderalregierung veröffentlicht. Zum 19. Oktober 2020 lag ein Angebot vor.

Eine Jury, zusammengesetzt aus Mitgliedern des Kabinetts, vertreten durch Caroline Hagelstein, und dem zuständigen Fachbereich, vertreten durch Michael Fryns, Noemie Pfeiffer, Christine Quoilin und Lilita Antys, hat das eingereichte Angebot analysiert. Die Jury ist übereinstimmend zu dem Entschluss gekommen, dass BDO Advisory in Anbetracht der Zuschlagskriterien ein gutes Angebot eingereicht hat. Die detaillierte Beschreibung ist dem beigefügten Dokument „Begründeter Vergleich der Anbieter auf Grund der eingereichten Angebote“ zu entnehmen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Firma „BDO Advisory, société coopérative à responsabilité limitée (SCRL)“ erhält zur Durchführung der Organisationsanalyse der Verbraucherschutzzentrale VoG (VSZ) einen Betrag in Höhe von 36.905,00 EUR (30.500,00 EUR zzgl. 21% MwSt).

Der Betrag geht zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die Haushaltsjahre 2020 und 2021, über den OB 20, PR 12, ZW 12.11.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 12. November 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft
  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Einführung der allgemeinen Ausführungsregeln der öffentlichen Aufträge
  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen
  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge
  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen