Welche Baumaßnahmen fördert das Ministerium bei Arbeiten, die durch den Antragsteller durchgeführt werden?

Vor dem Modell eines Hauses stehen unterschiedlich hohe Münzstapel, aus denen ein Pflänzchen wächst.

Die Förderung erfolgt durch einen sogenannten Investitionszuschuss, sprich Prämien. Diesen überweist das Ministerium auf Ihr Konto als Antragsteller, wenn die Bauarbeiten enden. Die Beträge pro Maßnahme entnehmen Sie der Tabelle:

  • Der berücksichtigte Rechnungsbetrag beläuft sich auf max. 3.000 Euro für alle ausgeführten Arbeiten.
  • Der R-Wert muss mit einem Etikett der verwendeten Materialien belegt werden. Dem Antrag muss ein Fotobericht vor, während und nach den Arbeiten beigelegt werden.
  • Bei Vermietung oder BIM-EKE Bescheinigung der Krankenkasse erhalten Sie max. 80 % des eingereichten Rechnungsbetrags.
  • Vorsicht, wir akzeptieren keine Kassenzettel, sondern nur auf Sie personalisierte Rechnungen.

Anforderungen an den R-Wert, den Widerstandswert der Dämmstoffe und Auflistung der technischen Rahmenbedingungen:

Sanierungsmaßnahme

Mindestanforderungen

Prämienbetrag

Wärmedämmung von

Dachflächen

R = ≥ 6 m²K/W

70% des Rechnungsbetrags

Wärmedämmung von Speicherböden

R = ≥ 5 m²K/W

70% des Rechnungsbetrags

Begrünung von Dachflächen

Mindestanforderung einhalten

70% des Rechnungsbetrags

Begrünung von Fassaden Mindestanforderung einhalten 70 % des Rechnungsbetrags
Heizkreisrohrleitungen dämmen Technische Anforderungen einhalten

70 % des Rechnungsbetrags,

max. 50 m

Einbau von digitalen oder smarten Thermostatköpfen Technische Anforderungen einhalten

70 % des Rechnungsbetrags,

max. 10 Stück