Ausnahmen bestätigen die Regel

Man sieht aus dem All Europa auf der oberen Erdkugel.

Es gibt tatsächlich Fälle, in denen Senioren, die im Ausland oder in einem anderen belgischen Teilstaat wohnen, Anrecht auf das Pflegegeld der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben könnten. Dies kann auf Sie zutreffen, wenn

  • Sie in Belgien hauptsozialversichert sind.
  • Ihr aktueller oder letzter Arbeitgeber seinen Betriebssitz im deutschen Sprachgebiet hat oder Sie als Selbstständiger in der Deutschsprachigen Gemeinschaft gearbeitet haben.

Wichtig ist, dass Sie nicht schon eine vergleichbare Leistung in einem anderen Teilgebiet beziehen. Um zu erfahren, welche Bestimmungen auf Sie zutreffen, wenden Sie sich am besten an das das Team Pflegegeld im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Sie leben in einem Wohn- und Pflegezentrum (WPZS) in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

… und Ihr offizieller Wohnsitz befindet sich außerhalb der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Dann zahlt Ihnen der Teilstaat, in dem Sie offiziell wohnhaft sind, das Pflegegeld.

Um das Pflegegeld in der Deutschsprachigen Gemeinschaft beantragen zu können, müssten Sie in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Ihren offiziellen Wohnsitz in Ihrem Wohn- und Pflegezentrum haben.