Versicherungen sind ein wichtiger Aspekt für Ehrenamtliche, Vereine und Ehrenamtsinitiativen.
Es gibt Versicherungen, die der Gesetzgeber vorschreibt. Dazu gehören:
- die Arbeitsunfallversicherung, wenn Personal unter Arbeitsvertrag beschäftigt wird
- die gesetzliche Krankenversicherung
- die KFZ-Versicherung, wenn Fahrzeuge auf den Namen der VoG angemeldet sind
- die Objektive- oder Gefährdungshaftung bei Feuer und Explosion, wenn die VoG öffentlich zugängliche Einrichtungen betreibt. Diese Versicherung ist seit 1979 Pflicht für alle öffentlich zugänglichen Gebäude in Belgien. Zum Beispiel fallen darunter Sportanlagen, Umkleidekabinen und sogenannte Buffets von Sportvereinen, Räumlichkeiten für Animation und Bildung. Die objektive Haftung ist nicht gleichzusetzen mit der Feuerversicherung.
- die Versicherung von ehrenamtlichen Tätigkeiten im Rahmen des Gesetzes über die Rechte der Freiwilligen, die für alle VoGs obligatorisch ist
- die Arbeitsunfallversicherung im Rahmen des Artikel 17 (ehemals „bezahlte Vereinsarbeit“) (nur wenn die VoG über dieses Gesetz Personal beschäftigt)
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen gibt es eine Reihe von freiwilligen Versicherungen, die sinnvoll sein können. Überversicherung macht jedoch keinen Sinn und belastet außerdem unnötig die Vereinskasse.
Es ist auch sinnvoll zu prüfen, welche Risiken bereits durch einen Dachverband versichert sind. Eine Kopie der vom Verband abgeschlossenen Verträge können angefordert und mit den Bedürfnissen und den Ansprüchen des jeweiligen Vereins abgeglichen werden.
Darüber hinaus haben die meisten Verbände bereits spezifische Kollektivversicherungen abgeschlossen. Daher können sie den angegliederten Vereinen gewisse Versicherungen zu günstigen Bedingungen anbieten.
Weitere Informationen zu Vereinsversicherungen finden Sie in den Downloads.