Umzugs- und Mietbeihilfen

Was sind eigentlich Umzugs- und Mietbeihilfen?

Die Umzugs- und Mietbeihilfen sind eine finanzielle Förderung, die an Ihre Wohnung gekoppelt sind. Sie können die Beihilfen erhalten, wenn Sie sich in einer der 3 Situationen befinden:

  • Sie räumen eine als unbewohnbar oder überbelegt anerkannte Wohnung, um ein Objekt zu mieten, das den Mindestkriterien der Gesundheits- und Wohnverträglichkeit entspricht.
  • Sie haben eine Beeinträchtigung, haben ein unterhaltsberechtigtes Kind mit einer Beeinträchtigung oder ein Mietglied Ihres Haushaltes hat eine Beeinträchtigung und ziehen aus einer unangepassten in eine angepasste Wohnung.
  • Sie sind obdachlos und mieten eine Wohnung, die den Mindestkriterien der Gesundheits- und Wohnverträglichkeit entspricht.

Unter bestimmten Bedingungen kann eine Umzugs- und Mietbeihilfe auch gewährt werden, wenn Sie aus einer unterbelegten "Sozialwohnung" ausziehen, d. h., wenn Sie mehr Zimmer als Haushaltsmitglieder haben.

Die Mietbeihilfe wird Ihnen für einen Zeitraum von zwei Jahren gewährt. Dieser Zeitraum kann verlängert werden, wenn Sie die Vermögens- und Einkommensbedingungen weiterhin erfüllen.

Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen?

  • Mindestens 18 Jahre alt oder gleichberechtigter Minderjähriger sein.
  • Sie dürfen nicht Eigentümer oder Nutznießer (allein oder mit einem Mitglied Ihres Haushalts) der gesamten Wohnung sein oder werden (es sei denn, es handelt sich um eine nicht verbesserungsfähige oder unbewohnbare Wohnung).
  • Sie müssen innerhalb der Deutschsprachigen Gemeinschaft umziehen.
  • Sie müssen mindestens 1 Jahr in der vorherigen Wohnung gelebt haben.
  • Sie müssen die folgenden Einkommensbedingungen erfüllen:
    • weniger als 15.500 EUR für eine alleinstehende Person, 21.200 EUR für zusammenlebende Personen
    • Diese Beträge werden um 2.900 EUR pro unterhaltsberechtigtes Kind und pro Kind oder Erwachsenen mit Beeinträchtigung erhöht.

Wie gehen Sie vor, um Umzugs- und Mietbeihilfen zu beantragen?

Sie stellen den Antrag beim Ministerium, sobald Sie in eine neue Wohnung eingezogen sind. Dazu schicken Sie das vollständige Formular und die relevanten Anhänge an den Fachbereich für Wohnungswesen. Dies muss innerhalb von sechs Monaten ab dem Tag, ab dem Sie die neue Wohnung mieten, über die Bühne gehen.