Sitzung vom 2. Juli 2020

Projektgebundene AktiF- und AktiF Plus – Beschäftigungsförderung – Antrag der VoG Christliche Arbeiterjugend – CAJ (P0087)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt der VoG Christliche Arbeiterjugend - CAJ für die Laufzeit vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2021 eine halbzeitige projektgebundene AktiF-/ AktiF Plus Stelle.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die VoG Christliche Arbeiterjugend (CAJ) hat am 4. Juni 2020 einen Antrag auf eine projektgebundene AktiF-Stelle eingereicht. Dieser wurde am 9. Juni 2020 um die fehlenden Ergebnisrechnungen, Bilanzen sowie dem Finanzplan vervollständigt.

Die beantragte AktiF-Stelle soll ab Juli 2020 von einer LBA-Kraft besetzt werden, die derzeit bereits die Koordination der Krabbelgruppe „Regenbogenland“ ausübt. Die Krabbelgruppe gewährleistet eine Betreuung für Kinder von 0 bis 3 Jahren während der Sprachkurse des Integrationsparcours und den niederschwelligen interkulturellen Deutschkurse des Vierthaus Cardijn für ausländische Mitbürger.

Die verlängerbare Anerkennung des Viertelhauses als sozialer Treffpunkt endet am 31. Dezember 2021. Die Genehmigung der AktiF-Stelle sollte kohärent zu der Anerkennung des Viertelhauses als sozialer Treffpunkt demzufolge auf den 31. Dezember 2021 befristet sein. Bei einer Verlängerung der Anerkennung des sozialen Treffpunktes kann diese Stelle nächstes Jahr ebenfalls verlängert werden.

Es liegt ein positives Gutachten vom 11. Juni 2020 vom Fachbereich Familie und Soziales vor.

Eine ausführliche Projektbeschreibung ist dem beigefügten Antrag zu entnehmen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Gewährung dieser Stelle geht zu Lasten des OB 30 PR 23 ZW 33.02 des Haushaltsjahres 2020.

Der Maximalzuschuss für 2020 beträgt 11.238,12 €. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise sind u.a. die projektgebundenen Zuschüsse für Neueinstellungen ab dem 1. Juli 2020 für die Periode vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 verdoppelt worden.

Ab 2021 beläuft sich der Maximalzuschuss auf 10.729,26 €.

4. Gutachten:

  • Es liegt ein Gutachten vom 12. Juni 2020 des Fachbereichs Beschäftigung vor.
  • Es liegt ein Gutachten vom 11. Juni 2020 des Fachbereichs Familie und Soziales vor.
  • Das Gutachten des Finanzinspektors vom 23. Juni 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 28. Mai 20018 zur AktiF- und AktiF Plus – Beschäftigungsförderung;
  • Erlass vom 28. September 2018 zur Ausführung des Dekrets vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF Plus – Beschäftigungsförderung.