Sitzung vom 27. August 2020

Vertreterdatenbank – Bezeichnung eines Vertreters bei der AVIQ (Kooperationskommission zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung beschließt, folgenden Vertreter im nachfolgenden Gremium neu zu bestellen:

 

Gremium

Vertreter zu ersetzen

Vertreter neu zu bestellen

AVIQ – Agence pour une Vie de Qualité

(Kooperationskommission zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft)

WARLAND Olivier

HAGEN Robert

 

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

In ihrem Schreiben vom 28. Juli 2020 bittet die Agence pour une Vie de Qualité (AVIQ) darum, einen Vertreter der Deutschsprachigen Gemeinschaft in der Kooperationskommission zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu bezeichnen.

Die Agentur ist für die wichtigsten Politikbereiche zuständig: Wohlbefinden und Gesundheit, Behinderung und Familie.

Die Kooperationskommission hat die Aufgabe:

  • die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage subregionaler Anliegen zu ermitteln;
  • die vorhandenen Ressourcen zum Wohle der Person mit einer Behinderung so gut wie möglich zu ermitteln;
  • die Konsultation und Koordination von Sozial- und Gesundheitsdiensten zu aktivieren und zu erleichtern, die sich ganz oder teilweise an Menschen mit Behinderungen richten;
  • konkrete Vorschläge im Hinblick auf die Förderung einer aktiven Politik zu reflektieren, zu analysieren und weiterzugeben.

Der Vize-Ministerpräsident bittet darum, das Gremium in die Vertreterdatenbank aufzunehmen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Artikel 7 des Kooperationsabkommens über die Übernahme der Kosten für die soziale und berufliche Eingliederung von Behinderten, das am 10. April 1995 in Brüssel zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Wallonischen Region geschlossen wurde.

Im ersten Absatz dieses Artikels heißt es: "Es wird ein Kooperationsausschuss eingesetzt, der sich aus sechs Mitgliedern zusammensetzt, die zu gleichen Teilen von jeder Regierung der Vertragsparteien ernannt werden, von denen drei von jeder Regierung ernannt werden, darunter mindestens ein Beamter, der die für die Behindertenpolitik zuständigen Stellen leitet, und ein Vertreter des für die Behindertenpolitik zuständigen Ministers.