Sitzung vom 26. November 2020
Genehmigung der vom Ausschuss für die deutsche Rechtsterminologie der Deutschsprachigen Gemeinschaft validierten terminologischen Eintragskarten
1. Beschlussfassung:
Die Regierung genehmigt in erster und letzter Lesung die vom Ausschuss für die deutsche Rechtsterminologie der Deutschsprachigen Gemeinschaft in den Sitzungen 01-2020 vom 16.01.2020, 02-2020 vom 06.02.2020, 03-2020 vom 05.03.2020, 04-2020 vom 10.09.2020 und 06-2020 vom 15.10.2020 validierten terminologischen Eintragskarten Nr. 2178-2272.
Der Minister für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Auf Grundlage des Dekrets vom 19. Januar 2009 zur Regelung der Rechtsterminologie in deutscher Sprache ist der Ausschuss für die deutsche Rechtsterminologie der Deutsch-sprachigen Gemeinschaft geschaffen worden. Dieser muss laut Artikel 7 die erarbeitete Terminologie der Regierung spätestens alle sechs Monate zur Genehmigung vorlegen.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.
4. Gutachten:
Es sind keine Gutachten erforderlich.
5. Rechtsgrundlage:
Das Dekret vom 19. Januar 2009 zur Regelung der deutschen Rechtsterminologie sowie der entsprechende Ausführungserlass.