Sitzung vom 27. Mai 2021

Bestellung der Bevollmächtigten der Deutschsprachigen Gemeinschaft in den Generalversammlungen der ÖWOB und der ÖWBE im Mai und Juni 2021

1. Beschlussfassung:

Die Regierung bezeichnet ihre Bevollmächtigten in den ordentlichen und außerordentlichen Generalversammlungen der ÖWOB und der ÖWBE im Mai und Juni 2021.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Nach der Übertragung der Ausübung der Zuständigkeit des Wohnungswesens von der Wallonischen Region an die Deutschsprachige ab dem 1.1.2020 wurde Anfang 2020 die ÖWOB (Öffentlicher Wohnungsbau Ostbelgien) geschaffen.

In Ausführung des Programmdekretes 2019, das die Anerkennung einer einzigen Gesellschaft für den öffentlich geförderten Wohnungsbau in der Deutschsprachigen Gemeinschaft vorsieht, wird augenblicklich die Fusion der Gesellschaft ÖWOB  (Öffentlicher Wohnungsbau Ostbelgien)  und der Gesellschaft ÖWBE (Öffentlicher Wohnungsbau Eifel) in Vorbereitung.

Der technische aufwendige Prozess wird von einem Fachanwalt für Gesellschaftsrecht begleitet.

Die Verwaltungsräte der beiden Gesellschaften haben dem Entwurf der Fusion und dem Entwurf der neuen Statuten zugestimmt; diese Entwürfe der Beschlüsse wurden den Teilhabern mit der Einladung zur ordentlichen und den außerordentlichen Generalversammlungen in den Monaten Mai 2021 und Juni 2021 zugestellt.  Als nächstes obliegt es den Anteilseignern, diesen Entwürfen in der ersten außerordentlichen Generalversammlung zuzustimmen und dann in der 2. Außerordentlichen Generalversammlung, die die erste gemeinsame Versammlung der fusionierten Gesellschaft ist, die neuen Statuten anzunehmen.

Aus technischen Gründen hat der Fachanwalt vorgeschlagen, dass die Ordentliche Generalversammlungen der ÖWOB und der ÖWBE, die an einem statutenmäßig festgelegten Datum stattfinden müssen, an dem Tag zu eröffnen und gleichzeitig vertagen.

 

Die Daten für diese Versammlungen sind wie folgt vorgesehen:

27.05.2021

1. Ordentliche Generalversammlung ÖWBE

08.06.2021

1. Ordentliche Generalversammlung ÖWOB

16.06.2021

2. Ordentliche Generalversammlung ÖWBE

1. Außerordentliche Generalversammlung ÖWBE

29.06.2021

2. Ordentliche Generalversammlung ÖWOB

1. Außerordentliche Generalversammlung ÖWOB

2. Außerordentliche Generalversammlung ÖWOB

2. Außerordentliche Generalversammlung ÖWBE ( = erste Versammlung der fusionierten ÖWOB)

 

Da die Deutschsprachige Gemeinschaft die Anteile der Wallonische Region in der ÖWOB und der ÖWBE abgetreten hat, wird die DG zu den Generalversammlungen eingeladen als Anteilseigner.  Der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft obliegt es jetzt, ihre Vertreter in den entsprechenden Generalversammlungen zu bezeichnen.

 

Vorschlag für die Vertretung der DG in den Generalversammlungen:

DATUM

 

EINRICHTUNG

VERTRETER

ERSATZVERTRETER

27.05.2021

ÖWBE 1. Ordentliche GV

Erich Bach

Joseph Burtscheidt

08.06.2021

ÖWOB 1. Ordentliche GV

Joseph Burtscheidt

Norbert Heukemes

16.06.2021

ÖWBE 2. Ordentliche GV

Norbert Heukemes

Joseph Burtscheidt

16.06.2021

ÖWBE 1. außerordentliche GV

Norbert Heukemes

Joseph Burtscheidt

29.06.2021

ÖWOB 2. Ordentliche GV

Norbert Heukemes

Joseph Burtscheidt

29.06.2021

ÖWOB 1. außerordentliche GV

Norbert Heukemes

Joseph Burtscheidt

29.06.2021

ÖWBE 2. außerordentliche GV

Norbert Heukemes

Joseph Burtscheidt

29.06.2021

ÖWOB 2. außerordentliche GV

Norbert Heukemes

Joseph Burtscheidt

 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es gibt keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten:

Keine Stellungnahme notwendig.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 29. April 2019 über die Ausübung gewisser Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich der Energie durch die Deutschsprachige Gemeinschaft.