Die Regionen
Artikel 3 der belgischen Verfassung besagt:
"Belgien umfasst drei Regionen : die Wallonische Region, die Flämische Region und die Brüsseler Region."
Die Regionen sind vor allem für gebietsgebundene Angelegenheiten zuständig. Dazu gehören:
Raumordnung, u.a.:
- Regional- und Kommunalpläne
- Städtebau- und Parzellierungsgenehmigungen
- städtische Erneuerung
- Denkmal- und Landschaftsschutz
- Industriegebiete
- Grüngebiete
- Bodenpolitik und Festlegung der Enteignungsregeln
Wohnungswesen, u.a.:
- soziale Wohnungsbau
- Bekämpfung von gesundheitsgefährdenden Wohnverhältnissen
- Mietgesetzgebung
Ländliche Entwicklung und Naturschutz, u.a.:
- Naturschutzpolitik
- Forstpolitik
- Jagd, Fischfang und Fischzucht
Umwelt, u.a.:
- Bekämpfung der Luft-, Boden und Wasserverschmutzung
- Lärmbelästigung
- Abfallpolitik
- Verschmutzung durch gefährliche, ungesunde und störende Betriebe (Umweltgenehmigungen)
Landwirtschaft, u.a.:
- Landwirtschaftspolitik
- Landwirtschaftsproduktion
- Absatz und Export von Landwirtschaftsprodukten
- Seefischerei
- Tierschutz
Wasserpolitik, u.a.:
- Reinigung von Abwässern
- Produktion und Verteilung von Trinkwasser
Wirtschaft, u.a.:
- allgemeine Wirtschaftspolitik
- Unterstützung von Unternehmen
- Niederlassungsbedingungen
- Tourismus
- Absatz- und Ausfuhrpolitik
Beschäftigung, u.a.:
- Sozialökonomie
- Stellenvermittlung
- Programme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt
- Arbeitserlaubnisse für Drittstaatsangehörige
- Dienstleistungschecks und lokale Beschäftigungsagenturen
Energiepolitik, u.a.:
- Verteilung von Strom und Erdgas
- erneuerbare Energiequellen (Windkraft, Fotovoltaik, usw.)
Lokale Behörden, u.a.:
- Grundlagengesetzgebung für die Provinzen und Gemeinden
- Zusammensetzung, Organisation und Funktionieren der Provinz- und Gemeindeverwaltungen
- Wahl der Provinz- und Gemeindekörperschaften
- Finanzierung der Provinzen und Gemeinden
- Kirchenfabriken
Öffentliche Arbeiten und Verkehr, u.a.:
- Straßen und Autobahnen
- Häfen
- regionale Flughäfen
- städtischer und regionaler Verkehr
- Verkehrssicherheitspolitik
Internationale Angelegenheiten und Wissenschaftspolitik, u.a.:
- In Angelegenheiten, für die die Regionen Zuständigkeit besitzen, können sie mit anderen Staaten internationale Abkommen abschließen.
- Sie sind ebenfalls für die wissenschaftliche Forschung und Entwicklungszusammenarbeit zuständig.
Für die föderalen Zuständigkeiten in den Politikfeldern, die weitgehend den Regionen übertragen wurden: siehe Föderalstaat.