Solche personenbezogenen Daten erhalten Vereine beispielsweise von ihren Mitgliedern, wenn sie sich einschreiben, oder durch Anmeldeformulare für Veranstaltungen und Wettkämpfen.
Der Verein darf nur solche personenbezogenen Daten seiner Mitglieder erheben und verarbeiten, die erforderlich sind, um das Vereinsziel zu verfolgen oder diese zu betreuen und zu verwalten. Vereine dürfen solche Daten nur erheben und verarbeiten, wenn das Mitglied ausdrücklich einwilligt, sofern keine andere gesetzliche Verpflichtung dies vorsieht.