Energetische Verbesserung

Was genau bedeutet «energetische Verbesserung»?

Bei der sogenannten „energetischen Verbesserung“ fördert das Ministerium einzelne Baumaßnahmen - maximal zwei Maßnahmen. Diese müssen dazu dienen, die Gesamtenergieeffizienz von Wohnraum zu verbessern.

Wieviel Zeit muss zwischen zwei Anträgen „bei einer energetischen Verbesserung“ liegen?

Zwischen zwei Anträgen müssen mindestens 12 Monate liegen.

Innerhalb welcher Frist müssen die Arbeiten durchgeführt werden?

Die Arbeiten müssen innerhalb von 24 Monaten durchgeführt werden, nachdem der Antragsteller den Prämienantrag eingereicht hat.

Wer berät mich bei Bedarf?

Bei Bedarf kann die „Energieberatung Ostbelgien“ beraten. Was genau sie anbietet, lesen Sie im weiterführenden Link.

Gibt es eine Reihenfolge, in der die Maßnahmen durchgeführt werden müssen?

Es gibt keine verpflichtende Reihenfolge, in der die Einzelmaßnahmen durchgeführt werden müssen.

Welche Art von Gebäuden wird gefördert?

Diese Förderung ist für alle Wohngebäude anwendbar:

  • Einfamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Appartements
  • Gebäude, die zu Wohnraum umgebaut werden

Welche konkreten Maßnahmen fördert das Ministerium für eine „energetische Verbesserung“?

  • Dämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke
  • Austausch der Fenster, der Fensterpaneelen und Außentüren
  • Dämmung der Außenfassade
  • Dämmung der Kellerdecken/unteren Geschossdecke
  • Erneuerung / Einbau einer Heizungsanlage (Wärmepumpe, Biomassekessel, lokaler Biomasseofen)
  • Erneuerung/Einbau einer Warmwasserproduktionsanlage (Wärmepumpe)
  • Installation einer solarthermischen Anlage zur Warmwasserproduktion
  • Installation eines Biomassekessels oder Biomasseofens in Kombination mit einer solarthermischen Anlage zur Warmwasserproduktion
  • Optimierung der bestehenden Heizungsanlage
  • Optimierung der bestehenden Warmwasserproduktionsanlage

Was bedeutet die Optimierung der Heizungsanlage?

Das Ministerium fördert Dämmmaßnahmen der Rohrleitungen sowie den Austausch des Warmwasserspeichers.

Werden Photovoltaikanlagen bezuschusst?

Nein, das Ministerium bezuschusst keine Photovoltaikanlagen.

Wird der Austausch von Dachfenstern bezuschusst?

Ja, das Ministerium bezuschusst ausgetauschte Dachfenster.

Welche Fläche wird berechnet: nur die Glasfläche oder die gesamte Fläche mit Rahmen?

Die Außenmaße der Fenster werden berechnet, um die Höhe der Prämie zu ermitteln.

Wird der Einbau von Gas- oder Heizölanlagen gefördert?

Nein, diese beiden Energieträger bezuschusst das Ministerium nicht.

Wann ist eine Maßnahme förderungsfähig? Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

Um förderfähig zu sein, müssen diese Einzelmaßnahmen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen. Zusätzlich stellt das Ministerium auch formale Anforderungen an den Antragsteller und das Antragsobjekt. Hierzu finden Sie alle Details im weiterführenden Link.