Welche Baumaßnahmen fördert das Ministerium bei Arbeiten, die durch den Antragsteller durchgeführt werden?
Die Förderung erfolgt durch einen sogenannten Investitionszuschuss, sprich Prämien. Diesen überweist das Ministerium auf Ihr Konto als Antragsteller, wenn die Bauarbeiten enden. Die Beträge pro Maßnahme entnehmen Sie der Tabelle:
- Der berücksichtigte Rechnungsbetrag beläuft sich auf max. 3.000 Euro für alle ausgeführten Arbeiten.
- Der R-Wert muss mit einem Etikett der verwendeten Materialien belegt werden. Dem Antrag muss ein Fotobericht vor, während und nach den Arbeiten beigelegt werden.
- Bei Vermietung oder BIM-EKE Bescheinigung der Krankenkasse erhalten Sie max. 80 % des eingereichten Rechnungsbetrags.
- Vorsicht, wir akzeptieren keine Kassenzettel, sondern nur auf Sie personalisierte Rechnungen.
Anforderungen an den R-Wert, den Widerstandswert der Dämmstoffe und Auflistung der technischen Rahmenbedingungen:
Sanierungsmaßnahme
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Mindestanforderungen
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Prämienbetrag
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Wärmedämmung von
Dachflächen
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R = ≥ 6 m²K/W
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70% des Rechnungsbetrags
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Wärmedämmung von Speicherböden
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R = ≥ 5 m²K/W
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70% des Rechnungsbetrags
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Begrünung von Dachflächen
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Mindestanforderung einhalten
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70% des Rechnungsbetrags
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Begrünung von Fassaden |
Mindestanforderung einhalten |
70 % des Rechnungsbetrags |
Heizkreisrohrleitungen dämmen |
Technische Anforderungen einhalten |
70 % des Rechnungsbetrags,
max. 50 m
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Einbau von digitalen oder smarten Thermostatköpfen |
Technische Anforderungen einhalten |
70 % des Rechnungsbetrags,
max. 10 Stück
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