Die alten Beträge sind festgehalten und werden nicht mehr indexiert. Die neuen Beträge dagegen werden ab Januar 2023 jährlich an den Gesundheitsindex angepasst.
So kann es vorkommen, dass die „alten“ eingefrorenen Beträge zum 31. Dezember 2022 zwar vorteilhafter sind, die neuen Beträge mit der Zeit vorteilhafter werden. Ab diesem Moment erhalten Sie automatisch den neuen Betrag, wenn ein gültiger BelRAI-Screener vorliegt.
Diese Berechnung nimmt das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft bei allen betroffenen Senioren monatlich vor und erfolgt automatisch.