Wie Gesundheitspflegeberufe zulassen, registrieren oder anerkennen in Belgien? Diese Frage beantwortet das Ministerium seit der Sechsten Staatsreform. In seinen Händen liegt die Zulassung, Registrierung und Anerkennung von in- und ausländischen Diplomen im Bereich der Gesundheitspflegeberufe. Im April 2019 hat die Regierung erstmalig konkrete Verfahrensweisen festgelegt. Dabei unterscheidet man zwischen der Zulassung, Registrierung und Anerkennung. Zudem besteht nun die Möglichkeit, sich den sogenannten Europäischen Berufsausweis ausstellen zu lassen. Dies ist möglich für drei Berufe: Apotheker, Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Kinesiotherapeut.
Einen Gesundheitspflegeberuf zulassen Sie haben eine Zusatzausbildung oder eine Spezialisierung in den Bereichen Krankenpflege, Kinesiotherapie oder Krankenhausapotheke in Belgien absolviert? Dann stellen Sie einen Antrag auf Zulassung dieser Zusatzausbildung oder Spezialisierung.
Einen Gesundheitspflegeberuf registrieren Sie haben Ihre Ausbildung zum Pflegehelfer oder Sanitäter-Krankenwagenfahrer in Belgien absolviert und möchten mit diesem Diplom in dem Bereich arbeiten? Dann stellen Sie einen Antrag auf Registrierung Ihres Gesundheitspflegediploms!
Einen Gesundheitspflegeberuf anerkennen Sie haben Ihr Diplom im Bereich eines Gesundheitspflegeberufs in einem EU-Mitgliedsstaat außerhalb von Belgien erworben und möchten in Ostbelgien arbeiten oder wohnen? Dann stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihres Diploms!
So beantragen Sie Ihren Europäischen Berufsausweis Sie sind EU-Bürger? Sie möchten als Apotheker, Gesundheits- und Krankenpfleger oder Kinesiotherapeut in einem anderen EU-Land arbeiten? Wie Sie den entsprechenden elektronischen Europäischen Berufsausweis erhalten, erfahren Sie hier.
Ein Gesundheitspflegediplom gleichstellen Sie sind kein EU-Staatsbürger oder verfügen über kein Gesundheitspflegediplom aus einem EU-Mitgliedsstaat? Hier finden Sie alles zur Prozedur und den Ansprechpartnern, um eine Berufserlaubnis im Gesundheitspflegebereich zu erhalten.