Wer hat Anrecht auf AktiF oder AktiF PLUS?
AktiF–Berechtigte
Folgende Personengruppen geben dem Arbeitgeber Anrecht auf einen AktiF-Zuschuss:
- minderjährige Jugendliche mit einem Ausbildungsvertrag (Lehre, Industrielehre oder Berufseingliederungsvertrag)
- Jugendliche bis zum Alter von 25 Jahren ohne Abitur oder Gesellenzeugnis
- Jugendliche bis zum Alter von 25 Jahren mit Abitur oder Gesellenzeugnis, die sechs Monate arbeitslos sind
- ältere Arbeitsuchende ab 50 Jahre, die ihre letzte Arbeitsstelle unfreiwillig verloren haben
- Langzeitarbeitsuchende, d.h. Personen, die seit mindestens zwölf Monaten als nichtbeschäftigter Arbeitsuchende beim Arbeitsamt eingetragen sind
- Opfer von Umstrukturierungen, Konkursen, Schließungen u.Ä.
AktiF PLUS-Berechtigte
Wenn nichtbeschäftigte Arbeitsuchende zwei oder mehr der folgenden Kriterien erfüllen, geben sie dem Arbeitgeber Anrecht auf einen AktiF PLUS-Zuschuss:
- verminderte Arbeitsfähigkeit
- mindestens 24 Monate Arbeitslosigkeit
- kein Abitur oder Gesellenzeugnis
- weder Deutsch- noch Französischkenntnisse (weniger als Niveau B1)
Die Zugangskriterien sind unabhängig vom möglichen Ersatzeinkommen des AktiF- oder AktiF PLUS–Berechtigten.
Kriterien für AktiF und AktiF PLUS
Alle AktiF (PLUS)-Berechtigten müssen
- in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnhaft sein
- als nichtbeschäftigte Arbeitsuchende beim Arbeitsamt eingetragen sein
- nicht der Schulpflicht unterliegen
- nicht das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben
Fragen zu Zugangskriterien und zur AktiF-Bescheinigung
Wie erfahre ich als Arbeitsuchender, ob ich AktiF oder AktiF PLUS-Berechtigter bin? Wo erhalte ich die Bescheinigung, die bestätigt, ob ich Berechtigter bin?
Darauf antwortet das Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Es ist zuständig für die Ausstellung der AktiF-Bescheinigung. Hierzu ist seitens des Arbeitsuchenden ein Fragebogen auszufüllen. Mit dem Fragebogen prüft das Arbeitsamt, ob Sie die Zugangskriterien erfüllen.