Für die Renovierung bzw. Sanierung gelten technische Mindestanforderungen, genauer gesagt U-Werte, die nachgewiesen werden müssen. Die genauen Anforderungen finden Sie im Ministeriellen Erlass unter "Kapitel 2 - Förderfähige Arbeiten und technische Bedingungen" pro Fördermaßnahme. Den entsprechenden Download können Sie sich herunterladen.
Die verwendeten Materialkennwerte müssen entweder eine ATG-, ETG-Zertifizierung oder eine CE-Kennzeichnung aufweisen. Fehlt diese Zertifizierung oder Kennzeichnung, dann dienen für die Berechnung vorgegebene Pauschalkennwerte (siehe PEB-Berechnungsgrundlagen).
Es ist Aufgabe der „Energieberatung Ostbelgien“, diese technischen Mindestanforderungen fallbezogen zu erläutern und nach Abschluss der Arbeiten zu überprüfen, ggf. auch vor Ort.