Sitzung vom 6. Februar 2020
Vierte Haushaltsanpassung der Dienststelle für selbstbestimmtes Leben für das Haushaltsjahr 2019
1. Beschlussfassung:
Die Regierung genehmigt die vierte Haushaltsanpassung der Dienststelle für selbstbestimmtes Leben für das Haushaltsjahr 2019 gemäß folgender Aufstellung:
Alle Angaben in 1.000 EUR
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4. Anpassung
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2019
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DSL
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Einnahmen
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17.260
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Verpflichtungsermächtigungen
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18.254
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Ausgabeermächtigungen
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17.260
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Norm Hoher Finanzrat
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0
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Dotation der Gemeinschaft
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13.840
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Dotation für Investitionsausgaben
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300
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Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Siehe Anhang zu den Anpassungsübersichten inklusive Begründungen.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Die Dotationserhöhung von 68 EURk im Rahmen der 3HHAP im Einnahmenhaushalt der DSL ist bislang nicht im Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft vorgesehen.
Die Haushaltsanpassung berücksichtigt ein ausgeglichenes Haushaltsergebnis gemäß Norm des Hohen Finanzrates.
4. Gutachten:
Alle laut den Verfahrensanweisungen 4.9 beziehungsweise 4.10 zur Erstellung der Haushalte der Einrichtungen öffentlichen Interesses beziehungsweise der Dienste mit getrennter Geschäftsführung erforderlichen Gutachten liegen vor.
5. Rechtsgrundlage:
Dekret über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 25. Mai 2009.